Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Termine
09.03.2020
Termine
26.11.2018
Termine
01.03.2018
Eröffnungen
28.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.02.2018
Sicherungsmaßnahmen
16.02.2018
Sicherungsmaßnahmen
30.01.2018
Sicherungsmaßnahmen
02.01.2018
Sicherungsmaßnahmen
18.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
26.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.04.2014 bis zum 31.12.2014
24.07.2014
Neueintragungen